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Sonntag, 20.05.2012

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Frachtführerhaftung

 

Frachtführerhaftungs-Versicherung

 

Überblick

Die gesetzliche Haftung der Frachtführers

Wenn Sie fremde Güter gegen Entgelt transportieren, haften Sie grundsätzlich für alle Schäden an den Ihnen anvertrauten Gütern. Darüber hinaus können unter Umständen Ansprüche wegen Verspätung oder für sonstige Vermögensschäden gegen Sie geltend gemacht werden.

Diese gesetzliche Haftung (Handelsgesetzbuch) des Frachtführers können Sie optimal mit einer Frachtführerhaftungs-Versicherung absichern.

Wenn Sie fremde Güter gewerbsmäßig mit Kraftfahrzeugen oder Gespannen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen transportieren ist die Versicherung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz sogar Pflicht!

 

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Vorteile der Frachtführerhaftpflicht-Versicherung:

  • Berechtigte Ansprüche Ihrer Kunden werden befriedigt.
  • Unberechtigte Ansprüche Ihrer Kunden werden qualifiziert zurückgewiesen.
  • Sie werden entlastet. Die notwendige Korrespondenz bezüglich der an Sie gerichteten Ansprüche wird durch die Provinzial erledigt.
  • Den Beitrag zur Frachtführerhaftungs-Versicherung können Sie steuerlich als Betriebsausgaben absetzen.
  • Darüber hinaus kann der Beitrag als feststehende Größe in Ihre Kalkulation eingehen.
    Dadurch entfallen Rückstellungen für Haftungsansprüche.
 

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